Wissenswert über den Eherecht und den Namensrecht!

Viele Paare Schweben im siebten Himmel am Gedanke bald verheiratet zu sein und machen sich keine Gedanke über den Namensrecht und den Eherecht, was man auch verstehen kann.
Aber haben sie keine Sorgen, wir werden Sie über alles informieren, damit sie Ohne Sorgen eine Glückliche Hochzeit Verbringen.

Eherecht?

In Deutschland gibt es 37 Millionen Menschen die schon verheiratet sind und dazu kommen 400.000 Ehen die jedes Jahr neu geschlossen werden.

Aber wissen sie eigentlich eure Eherechte?

Nach dem Ehevertrag, was man in die Ehe gebracht hat, bleibt Eigentum des jeweiligen Partners und alles was hinzu gewirtschaftet wird, ist ein gemeinsames Vermögen. In möglichen Trennungen wird das Vermögen in zwei Hälften geteilt und manchmal führt es zu einem Rosenkrieg.

Um eine solche Situation zu verhindern, ist es sehr wichtig mit dem Rechtsanwalt in einer ersten Beratung über die möglichen Regeln zu sprechen, damit die Ehepartner zusammen bestimmen welche Regelungen auf welcher Weise getroffen werden können und was diese für Folgen haben können. Anschließend entwirft der Rechtsanwalt den Ehevertrag und legt den Entwurf den Ehepartnern vor. Mit dieser Möglichkeit wären alle informiert und einverstanden mit den Regeln.

Wenn Sie auch bald heiraten, beraten Sie sich bei einem Rechtsanwalt bevor sie ein Ehevertrag schließen.

Namensrecht?

Vor vielen Jahren müssten die Frauen als sie geheiratet haben, Ihre Geburtsnamen wechseln und den von Ihren Männern annehmen. Aber, seit April 1994 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht und bietet den deutschen Staatsangehörigen 3 Möglichkeiten bei der Namenswahl: Gemeinsamer Ehename, Getrennter Namensführung und Doppelnamen.

  • Gemeinsamer Ehename: Diese Möglichkeit gibt es schon seit vielen Jahren, aber eins hat sich verändert, jetzt kann entweder der Geburtsname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familienname bestimmt werden, was damals nicht möglich wäre. Nach der Entscheidung des Familiennamens, kann diese nicht mehr Rückgengig gemacht werden.
  • Getrennter Namensführung: Bei dieser Möglichkeit, können beide Partner den Familiennamen behalten, dass heißt sie müssen nicht den gleichen Familienname haben. Wenn, aber ein Kinde geboren wird, müssen die Eltern bestimmen von wem er den Geburtsname tragen soll.
  • Doppelname: Nicht jeder kann einen Doppelnamen tragen, Grundsätzlich darf nur derjenige haben der seinen eigenen Nachname nach der Hochzeit verlieren würde, am meisten verlieren die Frauen Ihre Nachnamen.

Wenn ein Kind während der Ehe geboren wird, darf er keinen Doppelnamen Tragen sondern erhaltet automatisch den Festgelegten Ehenamen der Eltern als Familienname.


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